Gründe für eine MPU-Anordnung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Führerscheinstelle in verschiedenen Fällen angeordnet. Hier erfahren Sie die häufigsten Gründe.
Alkoholdelikte
Erstmalige Auffälligkeit ab 1,6 Promille
Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr wird automatisch eine MPU angeordnet.
Wiederholte Auffälligkeit
Bei mehreren Alkoholdelikten im Straßenverkehr, auch wenn die Promillegrenze unter 1,6 liegt.
Drogendelikte
Fahren unter Drogeneinfluss
Bei nachgewiesenem Konsum illegaler Drogen während der Fahrt oder regelmäßigem Konsum.
Besitz von Betäubungsmitteln
Auch wenn der Besitz nicht direkt mit dem Führen eines Fahrzeugs in Verbindung steht.
Punkteüberschreitung
Erreichen von 8 Punkten
Bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister wird eine MPU angeordnet.
Schwere Verkehrsdelikte
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Bei besonders gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr, wie etwa Raserei oder Teilnahme an illegalen Autorennen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wiederholtes Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann ebenfalls zu einer MPU-Anordnung führen.
Sonstige Gründe
Charakterliche Eignung
Bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Gesundheitliche Bedenken
Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.
Lassen Sie sich professionell vorbereiten
Unabhängig vom Grund Ihrer MPU-Anordnung – mit der richtigen Vorbereitung steigen Ihre Chancen erheblich, die MPU zu bestehen.
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