Gründe für eine MPU-Anordnung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird von der Führerscheinstelle in verschiedenen Fällen angeordnet. Hier erfahren Sie die häufigsten Gründe.

Alkoholdelikte

Erstmalige Auffälligkeit ab 1,6 Promille

Bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr wird automatisch eine MPU angeordnet.

Wiederholte Auffälligkeit

Bei mehreren Alkoholdelikten im Straßenverkehr, auch wenn die Promillegrenze unter 1,6 liegt.

Drogendelikte

Fahren unter Drogeneinfluss

Bei nachgewiesenem Konsum illegaler Drogen während der Fahrt oder regelmäßigem Konsum.

Besitz von Betäubungsmitteln

Auch wenn der Besitz nicht direkt mit dem Führen eines Fahrzeugs in Verbindung steht.

Punkteüberschreitung

Erreichen von 8 Punkten

Bei Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister wird eine MPU angeordnet.

Schwere Verkehrsdelikte

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Bei besonders gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr, wie etwa Raserei oder Teilnahme an illegalen Autorennen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wiederholtes Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann ebenfalls zu einer MPU-Anordnung führen.

Sonstige Gründe

Charakterliche Eignung

Bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Gesundheitliche Bedenken

Bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen könnten.

Lassen Sie sich professionell vorbereiten

Unabhängig vom Grund Ihrer MPU-Anordnung – mit der richtigen Vorbereitung steigen Ihre Chancen erheblich, die MPU zu bestehen.

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